Donnerstag, 15. November 2007

Warum nicht mal ein Tu-Wort?

Der Deutsche hat eine Neigung zu einer substantiv-lastigen Sprache. Er steht weniger auf Verben, sondern vielmehr auf die Benutzung von Substantivierungen zum Ausdruck seines Willens unter Vermeidung des Infinitivs und Bevorzugung des Nomens. Vor allem Juristen und Beamten sind berüchtigt bezüglich der In-den-Text-Setzung interessanter und kreativer Neukonstruktionen und der Verwendung eines substantivlastigen Stils.

Aber nicht nur die Sprachrohre zur Öffentlichkeit, sondern auch der zünftige Bäcker scheint dem Charme prägnante-präziser Schlagwortformeln nicht entgehen zu können:

Wohl dem, der sich da in der hohen Kunst der Brötchenbelegung auskennt. Wobei es ein substantivierter Infinitv an dieser Stelle doch auch mit weniger sprachliche Irritation getan hätte.

Dass es bei derartigen Substantivierungen auch mal zu tieferen Sinnfragen kommen kann, legt das folgende Hinweisschild nahe:


Rechtsphilosophisch gesehen ist diese Vorschrift besonders interessant: Handelt es sich um eine normative oder um eine deskriptive Aussage? Nüchtern philologisch betrachtet erklärt sie als verboten, was längst verbrochen wurde - sie wirkt als ein Verbot, das den Erfolg des vorhergehenden Vergehens (die "Beschmierung") als notwendig voraussetzt. Dass die Vorschrift als ein normativer Satz aufgefasst wird, scheint die Realität zudem schon durch ein künstlerisch mäßig wertvolles Grafitto falsifiziert zu haben. Doch vielleicht stürzte der Schmierfink gerade an dieser Stelle von der KANTe eines tiefen metaphysischen Konflikts zwischen Sein und Sollen - dem hätte der weise Fürst an dieser Stelle vielleicht vorbeugen können, indem er via Infinitiv den Prozess des "Beschmierens", und nicht dessen Produkt, die "Beschmierung", als verboten erklärt.

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